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Vom 16.04. - 17.04.2011 finden Sie uns auf der Hausmesse der Raiffeisenbank Irrel.
Vom 14.05. - 22.05.2011 präsentieren wir uns auf der Frühjahrsmesse in Luxemburg.
Vom 15.10. - 23.10.2011 präsentieren wir uns auf der Herbstmesse in Luxemburg.
Wir würden uns freuen, Sie an unserem Stand begrüßen zu dürfen. |
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Messeneuheiten 2010/2011 endlich eingetroffen!!! |
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Ab sofort in unseren Ausstellungsräumen für Sie verfügbar. |
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Wir führen ständig Sonder- und Restposten für Sie am Lager. Sprechen Sie uns an. |
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Handwerkerleistungen ab 2009 steuerlich absetzbar |
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Ab dem 01.01.2009 wurde die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verdoppelt - das Finanzamt erstattet hier bis zu 1.200 € ! Ab dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden, wovon das Finanzamt maximal 20% erstattet, also bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings bis 2008 maximal 3.000 Euro jährlich, was bei 20% eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutet. Die wichtigsten Informationen im Überblick: 1. Welche Leistungen sind betroffen? Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
2. Wer ist berechtigt? Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
- Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
- Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
- Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt
3. Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich? Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. Zukünftig (ab 1. Januar 2009) erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden. |
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